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Mieterstrom für Gewerbehallen: Wirtschaftlichkeit, Modelle und Förderung

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Mieterstrom für Gewerbehallen: Wirtschaftlichkeit, Modelle und Förderung

9 Min LesezeitTR Vertriebs GmbH

Mieterstrom für Gewerbehallen ist seit der EEG-Novelle 2021 deutlich attraktiver geworden — und mit der PV-Pflicht 2024 wird das Modell für viele Lipper Eigentümer zur naheliegenden Option. Wie es funktioniert, was es bringt und wo die Stolperfallen liegen.

Wie Mieterstrom funktioniert

Der Vermieter (oder ein beauftragter Dienstleister) betreibt eine PV-Anlage auf dem Hallendach. Der erzeugte Strom wird vorrangig an die Mieter im Gebäude verkauft — ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Überschuss-Strom geht ins Netz und wird über die EEG-Einspeise­vergütung vergütet. Wenn die Mieter mehr Strom brauchen als die PV liefert, ergänzt Reststrom aus dem Netz die Versorgung.

Vorteile für den Vermieter:

  • Höhere Erlöse pro kWh als bei reiner Volleinspeisung (Direktverkauf an Mieter zu Strompreis-Niveau abzüglich Rabatt)
  • Mieterstrom-Zuschlag oben drauf (1,42–2,93 ct/kWh)
  • Mieter-Bindung durch günstigeren Strom — Vertragsverlängerungs-Anker
  • ESG-Profil verbessert sich für späteren Verkauf

Vorteile für den Mieter:

  • Günstigerer Strompreis als Grundversorger (typisch 5–15 % Rabatt)
  • Lokal erzeugter Strom — CO₂-Bilanz verbessert sich
  • Keine eigenen Investitionen in PV oder Energieaudits

Die wirtschaftliche Logik

Bei einer 200-kWp-Aufdach-Anlage auf einer Lipper Logistikhalle mit Tagschicht-Betrieb der Mieter sieht die typische Ertragsrechnung 2025 etwa so aus:

  • Stromerzeugung: ~190.000 kWh/Jahr (Lippe, gute Ausrichtung)
  • Davon Mieterstrom (Direktvermarktung): 60–70 % = 110.000–130.000 kWh
  • Strompreis an Mieter (mit 10 % Rabatt auf Grundversorger): ca. 30 ct/kWh → Erlös 33.000–39.000 €
  • Mieterstrom-Zuschlag 200 kWp: ca. 2,5 ct/kWh → +2.700–3.300 €
  • Rest 60.000–80.000 kWh ins Netz: EEG-Vergütung 7,5 ct/kWh → 4.500–6.000 €
  • Gesamterlös: ca. 40.000–48.000 € pro Jahr
  • Betriebskosten (Versicherung, Wartung, Bilanzkreis): ca. 5.000–7.000 € pro Jahr
  • Netto-Cashflow: ca. 33.000–43.000 € pro Jahr

Bei einer Investition von ca. 200.000 € amortisiert sich die Anlage in 5–7 Jahren — deutlich schneller als bei reiner Volleinspeisung.

Drei Betreiber-Modelle

1. Eigenbetrieb

Sie als Vermieter betreiben die Anlage selbst. Höchster Aufwand: Vertragsgestaltung mit Mietern, Abrechnung, Bilanzkreis-Management. Höchster Ertrag, weil keine Dienstleister-Marge. Lohnt sich bei größeren Anlagen mit eigenem Personal — bei kleineren Anlagen oft zu aufwendig.

2. Dienstleister-Modell

Spezialisierter Dienstleister oder Stadtwerke übernehmen den Stromlieferungs- und Abrechnungsteil. Vermieter bekommt vereinbarten Anteil am Cashflow. Mittlerer Aufwand für Vermieter, etwas geringerer Ertrag als Eigenbetrieb. Häufigstes Modell in unserer Lipper Praxis.

3. Dachpacht plus Stromlieferung

Ein Solar-Investor pachtet das Dach komplett und betreibt die Anlage. Mieter bekommen Strom vom Investor. Vermieter bekommt nur die Dachpacht (typisch 0,5–2 €/m²/Jahr) ohne Stromerlöse, aber auch ohne Aufwand. Wirtschaftlich am wenigsten attraktiv für den Vermieter, dafür völlig sorglos.

Vertragsgestaltung mit Mietern

Drei Wege, Mieterstrom rechtlich aufzusetzen:

  • Gesonderter Mieterstromvertrag: Mieter unterschreibt einen separaten Stromliefer­vertrag, getrennt vom Mietvertrag. Wechsel jederzeit möglich nach gesetzlicher Frist. Heute Standard.
  • Mietvertragliche Integration: Stromlieferung als Teil des Mietvertrags. Bindung zwingend, aber rechtlich heikel (Anpassung an §-25-EnWG-Anforderungen).
  • Drittlieferanten-Modell: Dienstleister liefert Strom direkt an Mieter, Vermieter ist nicht Vertragspartei. Saubere Trennung, gängiges Modell.

Wichtig: Mieter dürfen Mieterstrom nicht zwangsweise abnehmen. Sie müssen die Wahl haben — auch wenn die wirtschaftlichen Anreize stark sind. Bei der Vermittlung neuer Mieter ist Mieterstrom häufig ein Verkaufsargument, nicht ein Knebel.

Wann sich Mieterstrom besonders lohnt

  • Hallen mit Tagschicht-Mietern (Produktion, Logistik mit Kühlung, Werkstätten) — Verbrauch passt zur PV-Erzeugung
  • Multi-Tenant-Objekte mit mehreren Mietern — höhere Anschluss­wahrscheinlichkeit
  • Bei Neuvermietung oder Mietvertragsverlängerung — Konditionen können sauber neu verhandelt werden
  • Bei ohnehin geplanter Hallensanierung — PV-Pflicht-Erfüllung und Mieterstrom in einem Aufwasch

Worauf Sie vorab achten sollten

  1. Mietverträge prüfen: Sind Stromlieferungen ausgeschlossen? Gibt es Exklusivklauseln zugunsten anderer Versorger?
  2. Mieter-Bedarf analysieren: Wer hat tagsüber wieviel Strombedarf? Industrie-Mieter mit eigenen Anlagen sind oft uninteressant.
  3. Steuerberater einbinden: Stromerzeugung verändert die Einordnung der Immobilie steuerlich.
  4. Dienstleister-Angebote vergleichen: Stadtwerke vs. spezialisierte Strom-Dienstleister — Konditionen variieren stark.
  5. Förderung optimal kombinieren: EEG, Mieterstrom-Zuschlag, KfW 270, NRW.BANK. Wir koordinieren auf Wunsch.

Häufige Fragen zu Mieterstrom

Was ist Mieterstrom genau?+

Beim Mieterstrom-Modell betreibt der Vermieter (oder ein beauftragter Dienstleister) eine PV-Anlage auf dem Gebäude und verkauft den erzeugten Strom direkt an die Mieter — meist günstiger als der Grundversorger-Tarif, ohne über das öffentliche Netz. Überschüsse werden ins Netz eingespeist und über die EEG-Einspeisevergütung vermarktet.

Wie hoch ist der Mieterstrom-Zuschlag 2025?+

Der Mieterstrom-Zuschlag liegt 2025 je nach Anlagengröße zwischen 1,42 und 2,93 ct/kWh, oben drauf auf den vom Mieter gezahlten Strompreis. Die genaue Höhe regelt das EEG, sie wird quartalsweise angepasst. Für eine 200-kWp-Anlage mit hohem Direktvermarktungs-Anteil ergibt sich daraus ein zusätzlicher Cashflow von 2.000–5.000 € pro Jahr.

Lohnt sich Mieterstrom für mein Gewerbeobjekt?+

Häufig ja, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Mieter haben Strombedarf während der Tageszeiten (Produktion, Logistik mit Kühlung, Werkstätten). Die Hallendachfläche ist PV-tauglich (Statik, Ausrichtung, Verschattung). Die Mieter sind bereit, an einem alternativen Stromlieferanten zu hängen. Bei Vollvermietung mit Tagschicht-Betrieb amortisieren sich Mieterstrom-Anlagen in 6–8 Jahren — das ist deutlich besser als reine Volleinspeisung mit 10–12 Jahren.

Welche steuerlichen Themen sind relevant?+

Bei Stromerzeugung und -verkauf wird der Vermieter zum gewerblichen Stromhändler. Das bedeutet: Umsatzsteuer auf den Strom (19 %), separate Buchhaltung, ggf. Wechsel der steuerlichen Einordnung der Immobilie (gewerbliche vs. private Vermietung). Bei größeren Anlagen lohnt eine separate GmbH oder GbR für die Strom-Aktivität. Steuerberater einbinden, bevor Sie investieren.

Wer macht den technischen Betrieb und das Bilanzkreis-Management?+

Drei Modelle: (1) Sie als Vermieter selbst — aufwändig, braucht Knowhow. (2) Ein Dienstleister (Stadtwerke, spezialisierte Stromlieferanten) übernimmt Anlagen­betrieb, Abrechnung und Bilanzkreis-Management gegen Gebühr — am häufigsten gewählt. (3) Ein Solar-Investor pachtet das Dach komplett und liefert Strom an Sie und die Mieter — Sie haben dann keine direkten Stromerlöse, aber auch keinen Aufwand.

Wie sieht die Förderung 2025 aus?+

EEG-Einspeisevergütung für eingespeiste Anteile (6,2–10,9 ct/kWh je nach Anlagengröße). Mieterstrom-Zuschlag für direkt vermarktete Anteile (1,42–2,93 ct/kWh). KfW 270 als zinsverbilligter Kredit für die Anlage. Bei Kombination mit Sanierung BAFA-EEW. NRW.BANK Effizienzkredit als Landesförderung. Kombination der Programme reduziert die Eigenkapital-Belastung deutlich.

Quellen

Stand: 4. August 2025. Mieterstrom hat einen wachsenden Stellenwert seit der EEG-Novelle und der PV-Pflicht-Verschärfung. Konkrete Wirtschaftlichkeits­berechnungen erfolgen objektbezogen.

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