Ratgeber · Erbe
Gewerbeimmobilie in der Erbengemeinschaft.
Drei Erben, ein Geschäftshaus, niemand will sich kümmern — was tun?
Drei typische Wege
- Auseinandersetzung mit Anteilskauf: Einer der Erben übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Erfordert Bewertung und meist eine Bankfinanzierung.
- Gemeinsamer Verkauf: Alle Erben verkaufen gemeinsam an einen Dritten. Erlös wird nach Quote aufgeteilt. Schnellste Lösung, wenn sich keiner verantwortlich fühlt.
- Teilungsversteigerung: Letzter Ausweg, wenn man sich nicht einigt. Gerichtlich, langwierig, fast immer mit Wertabschlag — vermeiden, wo es geht.
Was wir bei Erbengemeinschaften machen
Wir kaufen die Immobilie als Ganzes von der Erbengemeinschaft, übernehmen alle laufenden Mietverträge und zahlen jeden Erben separat aus — auch wenn ein Erbe im Ausland lebt oder die Adresse fehlt. Der Notarvertrag bündelt alle Erbenanteile in einer Urkunde. Typische Abwicklung: 6–10 Wochen.
Häufige Stolpersteine
- Erbschein: Wird gebraucht, dauert 4–8 Wochen beim Nachlassgericht. Beschleunigt durch eröffnetes Testament + notariellen Erbvertrag.
- Vorkaufsrechte: Manchmal haben Mieter vertragliche Vorkaufsrechte. Wir prüfen das vorab.
- Steuerthemen: Erbschaftsteuer, eventuelle Spekulationssteuer, Aufdeckung stiller Reserven. Mit Steuerberater abstimmen — wir vermitteln, wenn keiner da ist.
- Grundbuch-Lasten: Alte Grundschulden, Wegerechte, Reallasten. Werden vor Notartermin gelöscht oder im Vertrag geregelt.
- Diskretion: Erbschaftsthemen sind sensibel — Familienkonflikte, Ex-Ehegatten, ungeklärte Verhältnisse. Bei uns gibt es keinen Aushang am Objekt.
Wann der Verkauf an uns Sinn macht
Immer, wenn keiner der Erben das Objekt selbst nutzen, vermieten oder verwalten will — und der Aufwand einer Teilungsversteigerung gescheut wird. Wir bieten:
- Eigenkapital — keine Bankvorbehalte
- BORIS-belegte, faire Preisindikation als Diskussionsgrundlage
- Separate Auszahlung an jeden Erben
- Übernahme aller Mietverträge
- Diskrete, schnelle Abwicklung